/ Dezember 28, 2018/ Allgemein, Antrag, Kommunal

Freudenberg, 28.12.2018

Antrag nach §5 der Geschäftsordnung

Einrichtung eines Bestattungswaldes

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Reschke,
Fraktion und Stadtverband der Freien Demokraten Freudenberg beantragen hiermit, der Rat
der Stadt Freudenberg möge die Stadtverwaltung mit der Einrichtung eines Bestattungswaldes im Stadtgebiet der Stadt Freudenberg beauftragen.

Begründung:
Die Bestattungskultur ist im Umbruch – auch innerhalb der Stadtgrenzen der Stadt Freudenberg. Wer aufmerksam über die Friedhöfe in den Ortsteilen der Stadt Freudenberg geht,
wird feststellen, dass die ursprüngliche „Standardbestattung“ im Reihengrab immer weiter
abnimmt und der Platzbedarf an Wiesengräbern immer weiter zunimmt.
Um hier eine bessere Planung für die Zukunft der Friedhofsflächen zu gewährleisten, schlagen wir daher eine Erfassung der Sterbefälle der in der Stadt Freudenberg gemeldeten Mitbürgerinnen und Mitbürger vor – mit Vermerk der vollzogenen Bestattungsform.
Wir können mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass das Delta zwischen den Sterbefällen und den auf den Friedhöfen im Stadtgebiet Freudenberg vollzogenen Bestattungen
(Reihengrab, Rasengrab, Urnenbestattung, „Bestattung in der Röhre“) zu Gunsten der umliegenden Bestattungswälder geht. Der Wunsch nach einer Bestattung im Bestattungswald ist
nach wie vor ungebrochen.
Warum sollen wir das in unserem Stadtgebiet an mehreren Stellen vorhandene Potenzial
nicht nutzen?
Die Freien Demokraten beantragen wie bereits in der letzten Legislaturperiode die Prüfung
auf Einrichtung eines Bestattungswaldes im Stadtgebiet der Stadt Freudenberg.
Konkret schlagen wir hier den Hainbuchenbestand im Euelsbruch oberhalb des Krankenhauses vor. Dieser Waldfläche ist aufgrund des vorhandenen Baumbestandes nahezu ideal für
die Einrichtung eines Bestattungswaldes.
Bei unserem letzten Antrag hat es zwar eine generelle Überprüfung gegeben, aber keine auf
einen bestimmten genannten Waldbereich. Es wurde eine Menge nicht belegte und nicht
nachvollziehbare Gründe angeführt, weshalb ein Bestattungswald nicht eingerichtet werden
kann.
Als Ergebnis unseres Antrages und der anschließenden Überprüfung wurde seinerzeit zwar
eine neue Bestattungsform (Urnenröhre als Baumfeldfeldbestattung) eingeführt. Diese wird
aber unserer Meinung nach nicht den Wünschen der Bevölkerung nach einem Bestattungswald gerecht.
Wir sind uns im Klaren darüber, dass die von uns vorgeschlagene Waldfläche für die Nutzung
als Bestattungswald erst noch vom Staat gepachtet werden müsste. Auch müsste geprüft
werden, dass sich der als Bestattungswald auszuweisende Bereich nicht mit dem Wildnisentwicklungsgebiet überdeckt.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Mc Coy                                   Torsten Freda
Stadtverbandsvorsitzender        Fraktionsvorsitzender


Freudenberg, 28.12.2018

Antrag gemäß §5 GO NRW

Aussetzung des Wildnisentwicklungsgebietes im Stadtgebiet von Freudenberg

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Reschke,
Fraktion und Stadtverband der Freien Demokraten Freudenberg beantragen hiermit, der Rat
der Stadt Freudenberg möge die Stadtverwaltung mit der Prüfung um Aussetzung des in den
letzten Tagen der vergangenen Legislaturperiode ausgewiesenen Wildnisentwicklungsgebietes im Stadtgebiet der Stadt Freudenberg beauftragen.

Begründung:
Dem eigentlichen Ansinnen der durch die Umweltlandesbehörde unter dem ehemaligen
NRW-Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Johannes Remmel in dessen letzten Amtstagen auf den Weg gebrachten Verordnung, den Artenreichtum zu unterstützen bzw. zu fördern, ist prinzipiell nichts entgegen zu setzen.
Lediglich der eingeschlagene Weg ist fragwürdig. So hat es sich z.B. auf der Trupbacher Heide
an der ehemaligen Panzerstraße gezeigt, dass hier die Artenvielfalt von Fauna und Flora abgenommen hat, nachdem die ursprüngliche Nutzung nicht mehr gegeben war. Im Sauerland
werden entgegen dem Ansinnen des ehemaligen Umweltministers sogar die Ansiedlung exotischer und eigentlich nicht in unsere Klimazone gehörende Baumarten überprüft. Zum einen
für die Holznutzung, damit eben wichtige alte Baumbestände erhalten bleiben, zum anderen
aber auch für die wichtige Sauerstoffproduktion.
In den Ausführungen zu den Wildnisentwicklungsgebieten wird aufgeführt, dass man selbst
nicht weiß, wie genau Wildnis aussieht. Man führt außerdem aus, dass das Betreten – quasi
„auf eigene Gefahr“ nach wie vor gestattet ist, jedoch nur auf den ausgewiesenen Wegen.
Und genau hier sehen wir das Problem. Wir haben uns im Leitbild auch die touristische Weiterentwicklung unserer Stadt auf die Fahnen geschrieben. Ein Baustein sind hier die vielfältigen Wanderwege in unserem kompletten Stadtgebiet. Wenn man nun als Stadt seiner Sicherungspflicht ordnungsgemäß nachkommen will, müsste man die durch das Wildnisentwick-
lungsgebiet laufenden Wanderwege sperren. Hierdurch geht ein nicht gerade kleines Naherholungsgebiet auf dem Stadtgebiet von Freudenberg verloren.
Ebenso ist die Verwilderung des Waldgebietes gegen die ebenfalls zu wahrende Tradition
und Natur des Siegerländers. Das Siegerland steht mit seiner Haubergsgeschichte für aufgeräumte Wälder, wodurch sicherlich ebenfalls für eine ausreichende Artenvielfalt gesorgt
wird. Erst kürzlich wurde die Siegerländer Haubergswirtschaft, die in den als Wildnisentwicklungsgebieten ausgewiesenen Waldflächen komplett ausgeschlossen würde, als immaterielles nationales Kulturgut ernannt.
Konkret liegt das im Bereich der Stadt Freudenberg ca. 30-40 ha große ausgewiesene Wildnisentwicklungsgebiet im Euelsbruchwald (auch Försterwald genannt), der sich vom Krankenhaus bis zum Ortsteil Hohenhain erstreckt. Dieses Waldgebiet ist eines der beliebtesten
Naherholungsgebiete von Freudenberg. Trotz der Einstufung als FFH-Gebiet gab es bisher
eine vorbildliche Forstwirtschaft.
Der Wald ist durchzogen von Wander- und Holzabfuhrwegen. Sollte es nicht zu einer Aussetzung der Klassifizierung als Wildnisentwicklungsgebiet kommen, wäre jegliche Forstwirtschaft ausgeschlossen und alle Wirtschaftswege müssten um das Gebiet herum verlegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Mc Coy                                      Torsten Freda
Stadtverbandsvorsitzender           Fraktionsvorsitzender


Freudenberg, 28.12.2018

Antrag gemäß §5 GO NRW

hier: Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Reschke,
Fraktion und Stadtverband der Freien Demokraten Freudenberg beantragen hiermit, der Rat
der Stadt Freudenberg möge die Stadtverwaltung mit der Prüfung bzgl. Änderung der §5
(Werbeanlagen) und §6 (Wahlsichtwerbung) der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) beauftragen.

Begründung:
In §6 der Satzung wird unter dem Überbegriff Wahlsichtwerbung die Anzahl der maximal pro
Partei zu genehmigenden Werbeflächen geregelt. Als Grundlage dient hierzu die Einwohnerzahl. Festgelegt ist ein Faktor 1:70, d.h. je 70 Einwohner 1 Werbemöglichkeit.
Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass bei den letzten Wahlen die Freien Demokraten Freudenberg eine Genehmigung für 16 Werbeflächen erhalten hat. Dies unterschreitet sogar die in §5 festgesetzte maximale Anzahl von Werbeflächen, die z.B. einem auswärtigen Verein für eine die Werbung zu einer Veranstaltung zugestanden wird.
Da in der Satzung darauf hingewiesen wird, dass „die Verteilung nach dem Grundsatz der
abgestuften Chancengleichheit“ erfolgt, beantragen wir hier eine Änderung dahingehend,
dass auch der kleinsten zur Wahl zugelassenen Partei mindestens 25 Werbeflächen genehmigt werden. Diese Zahl ergibt sich aus insgesamt 17 Ortsteilen sowie den 17 Wahlbezirken.
Da teilweise die Wahlbezirke ortsteilübergreifend sind, andererseits aber mehrere kleine
Ortsteile zu einem Wahlbezirk zusammengefasst sind, sehen wir hier eine Benachteiligung
der kleinen Parteien.
Die bis zur festgesetzten Maximalanzahl der Werbeflächen noch aufzuteilende Anzahl Werbeflächen sind proportional zu berechnen. Um für die größeren Parteien keine Nachteile bei
der Proporz-Verteilung zu schaffen, ist ggf. der Faktor für die Berechnung der gesamten im
Stadtgebiet zu genehmigenden Werbeflächen nach unten anzupassen (z.B. 1 Werbefläche
auf 60 Einwohner).
Weiterhin ist der §5 (Werbeanlagen) an die Satzungen der umliegenden Kommunen anzupassen, so dass es nicht zu einer Übervorteilung auswärtiger Veranstalter und Vereine gegenüber den im Stadtgebiet von Freudenberg ansässigen Vereinen oder Veranstaltern
kommt (z.B. Frist der Nutzung der Werbeflächen etc.).

Mit freundlichen Grüßen

 

Mario Mc Coy                               Torsten Freda
Stadtverbandsvorsitzender       Fraktionsvorsitzender